Allgemeine Geschäftsbedingungen
der MS Möbel GmbH – B2B
Stand: 01.10.2026
MS Möbel GmbH
Muskauer Straße 64
02906 Niesky
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Dresden
HRB 47217
Geschäftsführer: Michael Schenk
E-Mail: info@ms-moebel.com
Telefon: +49 (0)3588 22349-0
USt-IdNr.: DE457926768
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung damit zusammenhängender Leistungen durch die MS Möbel GmbH.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Als Unternehmenskunden gelten insbesondere Unternehmen, Träger, Institutionen und Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen, Horte, Kommunen, Vereine, gemeinnützige Gesellschaften, kirchliche Träger sowie öffentliche Auftraggeber, soweit die Bestellung im Rahmen ihrer gewerblichen, beruflichen, institutionellen oder sonstigen unternehmerischen Tätigkeit erfolgt.
(4) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die MS Möbel GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(5) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
AGB unterliegen auch im B2B-Geschäft weiterhin insbesondere der Inhaltskontrolle des § 307 BGB; § 310 BGB enthält hierfür besondere Regeln.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote der MS Möbel GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Produktdarstellungen in Katalogen, Preislisten, Onlineshops, Prospekten oder sonstigen Verkaufsunterlagen stellen grundsätzlich kein rechtlich bindendes Angebot dar.
(3) Durch Aufgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(4) Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung der MS Möbel GmbH in Textform oder durch Ausführung und Lieferung der Ware zustande.
(5) Soweit für die Ausführung eines Auftrages noch technische Angaben, Dekorauswahlen, Maße, Zeichnungsfreigaben oder sonstige Informationen erforderlich sind, steht die Produktionsaufnahme unter dem Vorbehalt der vollständigen Auftragsklarheit.
3. Preise
(1) Sämtliche gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Liefer-, Versand-, Montage-, Einbringungs- und sonstige Zusatzkosten werden entsprechend dem Angebot, dem Checkout, der Auftragsbestätigung oder den jeweils einbezogenen Liefer- und Montagebedingungen berechnet.
(3) Maßgeblich sind die für den konkreten Auftrag im Angebot, im Checkout oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
(4) Individuell vereinbarte Preise gehen allgemeinen Preislisten und Preisübersichten vor.
4. Zahlungsbedingungen
(1) Soweit nicht im Angebot oder in der Auftragsbestätigung abweichend vereinbart, gelten die nachfolgenden Zahlungsbedingungen.
Bestandskunden
Bis 4.999,99 € netto:
Zahlung innerhalb von 14 Tagen netto.
Optional 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen, soweit im Angebot oder auf der Rechnung ausgewiesen.
5.000,00 € bis 24.999,99 € netto:
30 % Anzahlung ohne Skonto,
70 % Restzahlung nach Lieferung.
Auf den Schlussbetrag können 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewährt werden, soweit dies ausdrücklich ausgewiesen ist.
Ab 25.000,00 € netto:
35 % Anzahlung ohne Skonto,
65 % Restzahlung nach Lieferung.
Auf den Schlussbetrag können 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen gewährt werden, soweit dies ausdrücklich ausgewiesen ist.
Neukunden
Bis 999,99 € netto:
Zahlung innerhalb von 7 Tagen netto ohne Abzug.
1.000,00 € bis 4.999,99 € netto:
30 % Anzahlung,
70 % Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzug.
Alternativ kann 100 % Vorkasse verlangt werden.
5.000,00 € bis 14.999,99 € netto:
50 % Anzahlung,
50 % Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzug.
Ab 15.000,00 € netto:
60 % Anzahlung,
40 % Restzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzug.
(2) MS Möbel GmbH kann insbesondere bei Neukunden, fehlender Bonitäts- oder Kreditfreigabe, Zahlungsverzug aus früheren Geschäftsbeziehungen oder sonstigen berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit eine angemessene Anzahlung oder vollständige Vorkasse verlangen.
(3) Für öffentliche Auftraggeber und öffentliche Träger können abweichende Zahlungsbedingungen individuell vereinbart werden.
(4) Ohne Eingang einer vereinbarten Anzahlung oder Vorkasse besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme der Fertigung. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt in diesem Fall erst nach vollständigem Eingang der erforderlichen Zahlung.
(5) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Bei Entgeltforderungen ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; daneben sieht § 288 BGB grundsätzlich eine Verzugspauschale von 40 € vor.
5. Auftragsklarheit und Produktionsfreigabe
(1) Auftragsklarheit bzw. Produktionsfreigabe liegt vor, wenn sämtliche für die vertragsgemäße Ausführung erforderlichen Angaben, Unterlagen, Maße, Dekor- und Ausführungswahlen sowie gegebenenfalls erforderliche Zeichnungs- oder Planungsfreigaben vorliegen.
(2) Soweit eine Anzahlung oder Vorkasse vereinbart wurde, setzt die Produktionsfreigabe zusätzlich den vollständigen Eingang dieser Zahlung voraus.
(3) Verzögerungen, die darauf beruhen, dass erforderliche Angaben, Freigaben oder Zahlungen nicht rechtzeitig vorliegen, verlängern vereinbarte Liefertermine entsprechend.
6. Lieferzeit
(1) Die reguläre Lieferzeit beträgt, soweit im Angebot, im Checkout oder in der Auftragsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, 6 bis 9 Wochen ab Auftragsklarheit und Produktionsfreigabe.
(2) Individuell vereinbarte Liefertermine oder Lieferfristen gehen der vorgenannten Regellieferzeit vor.
(3) Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden eintreten.
(4) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von der MS Möbel GmbH nicht zu vertretende Ereignisse, die die Herstellung oder Lieferung wesentlich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, verlängern Lieferfristen angemessen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Betriebsstörungen,
- Ausfall wesentlicher Maschinen,
- Energie- oder Rohstoffengpässe,
- Transport- oder Logistikstörungen,
- Streiks oder Aussperrungen,
- behördliche Maßnahmen,
- erhebliche Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, soweit diese von der MS Möbel GmbH nicht zu vertreten sind.
Die MS Möbel GmbH wird den Kunden über wesentliche Verzögerungen informieren.
7. Lieferung und Lieferkosten
(1) Die Lieferung erfolgt je nach Art und Umfang der Bestellung:
- per Paketdienst,
- per Spedition frei Bordsteinkante oder
- per 2-Mann-Handling bis zur vereinbarten Verwendungsstelle.
(2) Eine Lieferung erfolgt grundsätzlich innerhalb Deutschlands auf dem Festland. Lieferungen auf deutsche Inseln sowie Lieferungen ins Ausland bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(3) Paketfähige Artikel werden bis zu den jeweils zulässigen Gewichts- und Maßgrenzen des eingesetzten Paketdienstleisters als Paket versendet.
(4) Nicht paketfähige Waren werden per Spedition geliefert.
(5) Soweit keine abweichenden Lieferkosten vereinbart wurden, gelten die jeweils aktuellen, bei Vertragsschluss einbezogenen Lieferkosten der MS Möbel GmbH.
(6) Maßgeblich sind die im Angebot, im Checkout oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Lieferkosten.
(7) Lieferpreise beziehen sich grundsätzlich auf eine Lieferung an eine Lieferadresse. Mehrere Lieferadressen, vom Kunden gewünschte Teillieferungen oder die Aufteilung eines Auftrages können zusätzliche Lieferkosten verursachen.
(8) Einwegpaletten und Verpackungsmaterial werden nicht zurückgenommen oder entsorgt und verbleiben beim Empfänger, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
8. Avis und Mitwirkung bei der Lieferung
(1) Soweit eine Avisierung vorgesehen ist, erfolgt die Ankündigung der Lieferung grundsätzlich per E-Mail oder über den eingesetzten Transportdienstleister.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vereinbarte Lieferstelle erreichbar ist. Insbesondere sind bei einer Lieferung bis zur Verwendungsstelle sicherzustellen:
- freie und ausreichend breite Zuwegungen,
- geeignete Türbreiten und Durchgänge,
- ein nutzbarer Aufzug oder ein geeignetes Treppenhaus,
- eine ausreichende Halte- und Entlademöglichkeit,
- ein Ansprechpartner vor Ort sowie
- eine freie Stellfläche am vorgesehenen Verwendungsort.
(3) Kann eine Lieferung aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden fehlenden Mitwirkung, falscher Angaben, fehlender Zugänglichkeit oder Abwesenheit nicht ausgeführt werden, können hierdurch entstehende zusätzliche Aufwendungen, Wartezeiten und weitere Lieferfahrten berechnet werden.
9. Gefahrübergang
(1) Bei einem Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder das sonst mit der Versendung beauftragte Transportunternehmen auf den Kunden über.
Dies entspricht grundsätzlich § 447 Abs. 1 BGB.
(2) Soweit ausdrücklich eine andere Liefer- oder Leistungsart vereinbart wurde, insbesondere bei Montage-, Einbau- oder sonstigen Werkleistungen, gelten die hierfür individuell vereinbarten Regelungen vorrangig.
10. Änderungen und Stornierung
(1) Änderungen oder eine Stornierung eines Auftrages vor Produktionsfreigabe bedürfen der Zustimmung der MS Möbel GmbH in Textform. Bereits entstandener zusätzlicher Planungs-, Verwaltungs- oder Beschaffungsaufwand kann dem Kunden berechnet werden.
(2) Nach Produktionsfreigabe ist eine Stornierung grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Stimmt die MS Möbel GmbH nach Produktionsfreigabe ausnahmsweise im Wege der Kulanz einer Stornierung zu, können abhängig vom Bearbeitungsstand folgende Stornopauschalen berechnet werden:
a) Disposition bzw. Planung:
5 % des Nettoauftragswertes, mindestens 50,00 €
Voraussetzung: noch keine Arbeitsvorbereitung bzw. Datenübergabe, keine Materialbestellung und keine Fertigung.
b) Material oder Komponenten disponiert/bestellt bzw. Auftrag angearbeitet:
15 % des Nettoauftragswertes, mindestens 150,00 €
c) Fertigung begonnen oder weitergehende Bearbeitung:
35 % des Nettoauftragswertes, mindestens 150,00 €
Hierzu zählen insbesondere Zuschnitt, Produktion oder Kommissionierung.
(4) Als angearbeitet gilt ein Auftrag insbesondere dann, wenn technische Planung, Arbeitsvorbereitung oder eine Datenübergabe an nachgelagerte Fertigungsprozesse erfolgt ist, auch wenn noch kein Materialverbrauch stattgefunden hat.
(5) Mit der jeweiligen Stornopauschale sind die typischerweise bis zum jeweiligen Bearbeitungsstand angefallenen internen Aufwendungen abgegolten.
Zusätzlich können nachweislich entstandene, durch die Pauschale nicht erfasste und nicht vermeidbare Fremdkosten berechnet werden, insbesondere für bereits verbindlich bestellte kundenspezifische Materialien oder Komponenten.
(6) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der MS Möbel GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Eine bereits berechnete Stornopauschale wird auf einen nachgewiesenen höheren Schaden angerechnet.
Diese Öffnung für den Nachweis eines niedrigeren Schadens ist bei pauschalierten AGB-Regelungen wichtig; auch B2B-AGB dürfen den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.
11. Sonderanfertigungen und kundenspezifische Ausführungen
(1) Als Sonderanfertigungen gelten insbesondere Abweichungen von den durch MS Möbel GmbH definierten Standardausführungen, zum Beispiel:
- Maßänderungen,
- Konstruktionsänderungen,
- Sonderbohrbilder,
- kundenspezifische Anpassungen,
- Sonderausführungen oder
- sonstige individuell geplante Produkte.
(2) Die reine Auswahl aus von MS Möbel GmbH vorgesehenen Standarddekoren, Standardfarben, Standardbeschlägen oder sonstigen ausdrücklich vorgesehenen Wahlelementen stellt für sich allein keine Sonderanfertigung dar.
12. Maß-, Farb- und Materialabweichungen
(1) Geringfügige, fertigungs- und materialbedingte Maßabweichungen im branchenüblichen Umfang sind zulässig, soweit Funktion, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Produktes nicht beeinträchtigt werden.
(2) Farb-, Struktur- und Glanzgradabweichungen zwischen Produktionschargen, Mustern, Bildschirmdarstellungen, Dekoroberflächen, Kanten und anderen Werkstoffen können technisch oder materialbedingt auftreten.
(3) Bei Naturmaterialien, insbesondere Vollholz, stellen Unterschiede in Farbe, Maserung und Struktur sowie natürliche Merkmale und alters- bzw. lichtbedingte Farbveränderungen grundsätzlich keinen Mangel dar, soweit sie materialtypisch sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht überschreiten.
13. Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich bei dem Vertrag für beide Vertragsparteien um ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB.
(2) Erkennbare Mängel sind in diesem Fall unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
(3) Die Mängelanzeige sollte in Textform erfolgen und den beanstandeten Mangel möglichst konkret beschreiben und dokumentieren.
(4) Soweit § 377 HGB nicht anwendbar ist, gelten die gesetzlichen Regelungen.
14. Mängelrechte und Gewährleistung
(1) Dem Kunden stehen bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels die gesetzlichen Mängelrechte zu, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart ist.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten beweglichen Sachen beträgt gegenüber Unternehmern grundsätzlich zwölf Monate ab Ablieferung.
(3) Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht:
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie,
- für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen,
- soweit zwingend längere gesetzliche Verjährungsfristen gelten,
- insbesondere in Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 BGB,
- sowie für gesetzlich zwingende Rückgriffsansprüche.
Das Gesetz sieht unter anderem für Bauwerke und bestimmte für Bauwerke verwendete Sachen längere Fristen vor; bei arglistigem Verschweigen oder Garantie kann sich der Verkäufer außerdem nicht auf eine entsprechende Haftungsbeschränkung berufen.
(4) Die MS Möbel GmbH ist im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(5) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der MS Möbel GmbH durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit gesetzlich zulässig.
(6) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen diesem die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
15. Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der MS Möbel GmbH aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum der MS Möbel GmbH.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln.
(3) Zugriffe Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind der MS Möbel GmbH unverzüglich mitzuteilen.
16. Haftung
(1) Die MS Möbel GmbH haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie
- soweit ausdrücklich eine Garantie übernommen wurde.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die MS Möbel GmbH nur auf Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
17. Produktsicherheit, Aufstellung und Wandbefestigung
(1) Produkte sind entsprechend den mitgelieferten Produkt-, Montage-, Sicherheits- und Gebrauchshinweisen aufzustellen, zu montieren und zu verwenden.
(2) Soweit für ein Produkt aufgrund seiner Konstruktion, Abmessungen, Nutzung oder einer produktspezifischen Sicherheitsbewertung eine Wandbefestigung oder Kippsicherung erforderlich ist, ist diese vor Ingebrauchnahme fachgerecht auszuführen.
(3) Soweit eine erforderliche Wandbefestigung nicht durch MS Möbel GmbH beauftragt und ausgeführt wird, liegt die fachgerechte Ausführung vor Ingebrauchnahme im Verantwortungsbereich des Kunden.
(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Wand, Boden und sonstige Befestigungsuntergründe für die vorgesehene Montage geeignet sind.
(5) Produktspezifische Sicherheits-, Montage- und Nutzungshinweise gehen allgemeinen Hinweisen vor.
18. Montageleistungen
(1) Montageleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder beauftragt wurden.
(2) Art und Umfang der Montage richten sich nach dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den jeweils einbezogenen Montagebedingungen der MS Möbel GmbH.
(3) Die Montage kann insbesondere folgende Leistungsbausteine umfassen:
a) Grundmontage
Ausrichten von Möbeln, Verbinden vorgesehener Module und einfache Einstellarbeiten.
b) Wandmontage bzw. Kippsicherung
Fachgerechte Befestigung an einer hierfür geeigneten Bausubstanz.
c) Schreiner- und Einpassarbeiten
Individuell vereinbarte Anpassungs- und Einpassleistungen.
(4) Elektro-, Wasser-, Sanitär-, Maler- oder sonstige fachfremde Leistungen sind nicht Bestandteil einer Möbelmontage, soweit diese nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
(5) Der Kunde hat vor Beginn der Montage Informationen zur Bausubstanz bereitzustellen und sicherzustellen, dass sich im vorgesehenen Bohrbereich keine Leitungen oder Installationen befinden beziehungsweise entsprechende Leitungspläne verfügbar sind.
(6) Ist eine fachgerechte oder sichere Befestigung aufgrund der Bausubstanz oder sonstiger örtlicher Gegebenheiten nicht möglich, ist die MS Möbel GmbH nicht verpflichtet, eine unsichere Befestigung auszuführen.
(7) Zusätzlicher, nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltener Aufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Material berechnet werden.
19. Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte
(1) An Angeboten, Planungen, Zeichnungen, Konstruktionen, Renderings, Abbildungen, Katalogen, Texten, Daten und sonstigen von der MS Möbel GmbH erstellten Unterlagen verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Schutzrechte bei der MS Möbel GmbH, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Eine Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung über den Vertragszweck hinaus bedarf der vorherigen Zustimmung der MS Möbel GmbH.
(3) Gesetzlich zwingend zulässige Nutzungen bleiben unberührt.
20. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
(2) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit gesetzlich zulässig.
21. Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen die MS Möbel GmbH bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
22. Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der MS Möbel GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz der MS Möbel GmbH.
(3) Die MS Möbel GmbH bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
23. Einbeziehung und Rangfolge weiterer Bedingungen
(1) Ergänzend können insbesondere folgende Bedingungen Vertragsbestandteil werden:
- aktuelle Lieferbedingungen,
- Zahlungsbedingungen,
- Montagebedingungen sowie
- produktspezifische Sicherheits- und Montageinformationen.
(2) Individuelle Vereinbarungen im Angebot und in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.
(3) Im Übrigen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Damit AGB im B2B-Verkehr wirksam Vertragsbestandteil werden, sollte der Kunde spätestens beim Vertragsschluss erkennbar auf sie hingewiesen werden und eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme haben. Ein bloßer erstmaliger Hinweis auf der späteren Rechnung reicht dagegen nicht zuverlässig aus.
MS Möbel GmbH
Muskauer Straße 64
02906 Niesky
Stand: 01.10.2026